Braunschweigische Wissenschaftliche Gesellschaft
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Verleihung der Carl Friedrich Gauß-Medaille 2018

Florian Kleinschmidt, Bestpixels.de
Braunschweiger Zeitung vom 16.06.18
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Pressemitteilung der BWG
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Verleihung der Carl Friedrich Gauß-Medaille 2018

 

Das Konzil der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft (BWG) hat auf seiner Sitzung am 9. Juni 2017 beschlossen, die Carl Friedrich Gauß-Medaille 2018 Herrn

 

 

 

Professor Dr. iur. Dres. h. c. Paul Kirchhof,

Bundesverfassungsrichter a. D.,

Seniorprofessor distinctus,

Juristische Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,

 

zu verleihen.

 

Die Verleihung der Medaille wird am 15. Juni 2018 um 16.00 Uhr im Rahmen der Feierlichen Jahresversammlung der BWG in der Dornse des Altstadtrathauses der Stadt Braunschweig stattfinden (geladene Gäste).

 

Am Vormittag des Tages veranstaltet die BWG ein öffentliches wissenschaftliches Kolloquium mit dem Thema "Gesetzmäßigkeiten der Natur und Quellen des positiven Rechts" zu Ehren des Preisträgers im Bürgermeisterzimmer des Altstadtrathauses ab 9.00 Uhr.

Gauß-Kolloquium, Jahresversammlung mit der Verleihung der Carl Friedrich Gauß-Medaille 2018
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Carl Friedrich Gauß-Kolloquium 2018

 

"Gesetzmäßigkeiten der Natur und Quellen des positiven Rechts"

 

am Freitag, 15. Juni 2018, 9.00 bis 12.45 Uhr

im Bürgermeisterzimmer des Altstadtrathauses der Stadt Braunschweig, Altstadtmarkt 7, Braunschweig

 

 

9.00 Begrüßungskaffee

 

9.30  

Begrüßung

Prof. Dr. Otto Richter

Präsident der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft

          

9.40  

Einführung in das Themenfeld

Prof. Dr. Gunther Kühne, LL.M. (Columbia),

TU Clausthal/Georg-August-Universität Göttingen, Mitglied der BWG

 

VORTRÄGE

mit anschließenden Diskussionen (jeweils 10 Min.)

 

9.50 - 10.30

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Otfried Höffe

Eberhard Karls Universität Tübingen

 

Braucht das positive Recht ein Naturrecht?

Abstract:

Das hier und jetzt geltende Recht kann beliebig geändert werden, es sei denn, es erkennt gewisse normative Vorgaben als unantastbar an. 

Der Inbegriff derartiger Vorgaben, exemplarisch als Menschenrechte bekannt, heißt in der abendländischen Rechtsphilosophie "Naturrecht". Damit diese Vorgaben rechtlich wirksam werden, benötigen sie zwar eine positive Gesetz- und Verfassungsgebung. Diese, so der normative Anspruch der Vorgaben, kann die Menschenrechte aber nur qua Grundrechte gewährleisten, aber  nicht originär gewähren. Anhand von zwei Naturrechtstheoretikern, für den klassischen Beginn Aristoteles, für den neuzeitlichen Höhepunkt Kant, soll der Gedanke des Naturrechts verständlich werden.

 

10.40 Kaffeepause

 

11.00 - 11.40

Prof. Dr. Christian Starck,

Georg-August-Universität Göttingen

 

Gesetzmäßigkeiten der Natur und Quellen des positiven Rechts

Abstract:

Der Vortrag beginnt mit Überlegungen zum Begriff des Naturgesetzes und wird Naturgesetze beispielhaft nennen, soweit sie die Menschen berühren und insoweit für das positive Recht relevant sind: im Sonnensystem, auf der Erde und unmittelbar den Menschen bestimmend. Das positive Recht spielt in doppelter Weise eine Rolle: Es berücksichtigt und reagiert auf Gesetzmäßigkeiten der Natur. Es schützt Erscheinungen, die sich auf Naturgesetze gründen und unser Leben ermöglichen. Wenn diese durch menschliches Handeln bedroht sind, wird das positive Recht schützend eingreifen müssen.

 

11.50 - 12.30

Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr, LL.M. (GWU)

Ruprechts-Karls-Universität Heidelberg

 

Menschenwürde im Internationalen Menschenrechtsschutz

Abstract:

Die Achtung der Menschenwürde nimmt eine zentrale Rolle in der bundesdeutschen Verfassungsstaatlichkeit ein. Angesichts der nationalsozialistischen Gräueltaten fand der Würdebegriff auch Eingang in die internationalen Menschenrechtsabkommen. Dies entspricht dem der Menschenwürdeidee immanenten universellen Geltungsanspruch. Während sich der Würdebegriff in der Bundesrepublik indes auf einen gemeinsamen Wertekanon stützen kann, stellt dessen Deutung in einer weltanschaulich und religiös diversen Welt die zuständigen internationalen Spruchkörper vor besondere Herausforderungen. Der Vortrag der ehemaligen Vizepräsidentin des UN-Menschenrechtsausschusses beschäftigt sich daher mit Bedeutung und Funktion der Menschenwürdegarantie im Rahmen der internationalen Menschenrechtsabkommen und erläutert, wie der Spagat zwischen Universalitätsanspruch und Pluralität der Wertordnungen gelingen kann.

 

12.45   Ende des Kolloquiums

 

Moderation

Prof. Dr. Gunther Kühne, LL.M. (Columbia)

 

Im Anschluss an das Kolloquium sind Gäste und Mitglieder der BWG herzlich zu einer historischen Führung durch die Braunschweiger Innenstadt eingeladen:

 

15.06.2018, 14.00 bis 15.30 Uhr

Treffpunkt: Foyer, Erdgeschoss Altstadtrathaus

 

Dr. Henning Steinführer

Leiter des Referates Wissenschaft und des Stadtarchivs der Stadt Braunschweig, Mitglied der BWG

 

Braunschweig verdankt Herzog Heinrich dem Löwen und Kaiser Otto IV. ganz wesentliche Impulse in der Zeit der Stadtentstehung. Im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit entwickelte sich Braunschweig zu einer autonomen Hanse- und Handelsstadt, die weitgehend unabhängig von den eigentlichen welfischen Stadtherren agierte. Diese Phase endete erst 1671, als sich die Bürger den Herzögen Rudolf August und Anton Ulrich unterwerfen mussten. Die vormalige Bürgerstadt wurde zur Hauptstadt des vergleichsweise kleinen Herzogtums Braunschweig und zur Residenzstadt umgestaltet. Mit der Abdankung von Herzog Ernst August im November 1918 wurde der Übergang zur Demokratie eingeleitet. Die Stadt war in der Folge Hauptstadt des Freistaates Braunschweig, der 1946 im Zuge der Neuordnung der Länder im neu geschaffenen Bundesland Niedersachsen aufging.

 

Die baulichen Zeugnisse dieser bewegten Vergangenheit sind trotz der Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges in großer Zahl erhalten geblieben. Im Rahmen der Führung werden die wichtigsten Baudenkmäler vorgestellt.

FEIERLICHE JAHRESVERSAMMLUNG

MIT DER VERLEIHUNG DER CARL FRIEDRICH GAUSS-MEDAILLE

 

am Freitag, 15. Juni 2018, 16.00 Uhr

(geladene Gäste)

 

Ort: Dornse des Altstadtrathauses der Stadt Braunschweig, Altstadtmarkt 7, Braunschweig

 

16.00  

 

Musikalischer Auftakt

 

Begrüßung

Prof. Dr. Otto Richter, Präsident der BWG

 

Grußworte

Annegret Ihbe, Bürgermeisterin, in Vertretung des 

Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig

 

Bericht

Prof. Dr. Otto Richter

 

Musikalisches Intermezzo

 

Laudatio

Prof. Dr. Otto Lucherhandt, Universität Hamburg, Mitglied der BWG

 

Verleihung der Carl Friedrich Gauß-Medaille an

 

Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof

Bundesverfassungsrichter a. D.,

Seniorprofessor distinctus, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

 

Festvortrag des Preisträgers

 

Freiheit zwischen Zählen und Erzählen, Messen und Ermessen

 

Freiheit ist dem Menschen angeboren und wird rechtlich gewährleistet. Der moderne Mensch erlebt bisher ungeahnte Freiheiten, weil Wissenschaft und Technik ihm das Leben erleichtern, ihn vor Schaden bewahren und Krankheiten heilen, ihm neue Quellen des Wissens und der Wissenskombination erschließen. Doch bergen die Fortschritte menschlicher Erkenntnis auch Gefahren für die Freiheit, wenn sie Techniken der Zerstörung und Überwachung entwickeln, die Identität und Privatheit des Menschen bedrohen, in einer Welt der Algorithmen und Finanzen den Menschen unbewusst und anonym lenken und bevormunden. Manche Wissenschaftler bestreiten auch, dass es menschliche Freiheit gibt.

Das Referat sucht einen neuen Weg gelassener Freiheit zu erschließen.

 

Schlussworte

Prof. Dr. Klaus P. G. Gahl, Vizepräsident der BWG

 

 

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