Braunschweigische Wissenschaftliche Gesellschaft
Braunschweigische Wissenschaftliche Gesellschaft

Carl Friedrich Gauß-Medaille

Prägungen auf der Carl Friedrich Gauß-Medaille

Zum Gedenken an Carl Friedrich Gauß (1777 - 1855), den bedeutendsten Schüler des Collegium Carolinum zu Braunschweig, hat die Braunschweigische Wissenschaftliche Gesellschaft die Gauß-Medaille gestiftet, die für hervorragende wissenschaftliche Leistungen verliehen wird.

 

Die aus Bronze bestehende kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 90 mm und einer Dicke von 8 mm trägt auf der Vorderseite ein Kopfbild von Gauß mit der Umschrift "Carl Friedrich Gauß, geb. zu Braunschweig 30.04.1777"; die Rückseite der Medaille trägt die Inschrift "Braunschweigische Wissen-schaftliche Gesellschaft" und in der Mitte die Worte "pro summis litterarum meritis". Der Rand der Medaille trägt den Namen des Inhabers sowie das Verleihungsdatum. Zu der Medaille gehören ein Lederetui sowie eine Urkunde mit Mappe, in welcher die besonderen wissenschaftlichen Verdienste des Inhabers gewürdigt werden.

Bestimmungen für die Verleihung der Carl Friedrich Gauß-Medaille

 

1. Verleihung der Medaille

 

Die Medaille wird von der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft verliehen und im Rahmen der öffentlichen Feierlichen Jahreshauptversammlung durch den Präsidenten überreicht. Der Geehrte soll bei dieser Gelegenheit über seine wissenschaftliche Arbeit vortragen.

 

Mitgliedern der Gesellschaft wird die Medaille nicht verliehen.

 

2. Verfahren

 

Jedes Mitglied der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft hat das Recht, Vorschläge zur Verleihung der Gauß-Medaille der Gesellschaft zu unterbreiten. Die Auswahl des Preisträgers wechselt turnusmäßig zwischen den drei Klassen der BWG.  Der jeweilige Klassenvorsitzende stellt die Vorschläge zur Beratung und holt erforderlichenfalls auswärtige Gutachten ein. Die Vorschläge der jeweiligen Klasse sollen schriftlich mit kurzer Begründung spätestens zum 1. Juni des Vorjahres beim Präsidenten eingehen. 

 

Nach Eingang aller Unterlagen beruft der Präsident   ein Konzil zur endgültigen Beschlussfassung ein. Dem Konzil gehören an: die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und je zwei ordentliche Mitglieder aus jeder Klasse, die zu diesem Zweck vom Klassenvorsitzenden benannt werden. Der Präsident benach-richtigt den Auszuzeichnenden und ermittelt dessen Aufnahme-bereitschaft.

 

Das gesamte Verfahren ist vertraulich zu behandeln.

 

3. Besondere Bestimmungen

 

Die Verleihung der Gauß-Medaille schließt eine Berufung zum Mitglied der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft nicht ein.

 

Die Verleihung sowie der Wortlaut der Verleihungsurkunde werden jeweils in dem der Verleihung folgenden Jahrbuch der Gesellschaft veröffentlicht  und dem Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie den deutschen wissenschaftlichen Akademien mitgeteilt.

 

Nach dem Tode des Inhabers bleibt die Medaille im Besitz der Erben.

 

Die vorstehenden Bestimmungen sind vom Plenum der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft am 11.12.2015 beschlossen worden.

 

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